I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot, Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit wir Ihren Auftrag nicht durch Lieferung angenommen haben, bedürfen Annahmeerklärungen und Bestellungen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für Umfang, Inhalt und Preisstellung jeder Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Preisbasis
Soweit nicht anders bestätigt, werden unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zuzügl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Falls zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung mehr als 3 Monate liegen, werden bei veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten, die bei Auslieferung oder Fertigstellung gültigen Nettolistenpreise bzw. -leistungspreise zuzügl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde gelegt. In unseren Preislisten aufgeführte Preise gelten als ortsüblich und angemessen.
4. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
5. Zahlungsziel, Skonto
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto; innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum zahlbar, dies gilt unabhängig davon ob die Rechnung bei Dritten einzureichen oder von Dritten zur Zahlung freizugeben ist.
Verzögert sich die Auslieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, erfolgt die Rechnungsstellung mit Anzeige unserer Lieferbereitschaft, frühestens jedoch zum ursprünglichen vereinbarten Liefertermin.
Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontierten Rechnungsbetrages noch fällige Rechnungen offen sind. Wenn Sie mit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Rückstand kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
6. Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Sie können diese Rechte aber auch dann nur geltend machen, soweit ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Abtretungsverbot
Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.
8. Tilgungsbestimmung
Soweit Sie keine Tilgungsbestimmung treffen, sind wir berechtigt diese vorzunehmen, § 366 BGB wird abbedungen.
9. Inkassobefugnis
Unsere Mitarbeiter oder unsere Handelsvertreter sind zum Inkasso berechtigt, soweit sie hierzu bevollmächtigt sind. Dies gilt auch bei Lagerverkäufen.
10. Transport-, Verpackungs-, Versicherungs- und Fahrzeugkosten
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich unverpackt ab Werk. Sie tragen die anfallenden Transport-, Verpackungs-, Versicherungs- und Fahrzeugkosten.
10.1 Gutschrift Verpackungsmaterial
Für wieder verwendbare Transportmittel wie Gitterboxen, Paletten u.ä. werden, soweit wir diese zuvor berechnet haben, bei für uns unverzüglicher kostenfreier Rücklieferung entsprechende Gutschriften erteilt.
10.2 Versicherter Versand
Auf Wunsch versenden wir die Waren versichert auf Ihre Gefahr und Kosten.
10.3 Rückholkosten
Soweit wir Material aufgrund uns vorbehaltener Rechte zurückholen, tragen Sie die uns entstehenden Kosten. Diese können im Einzelfall dem Nettowarenwert im Zeitpunkt der Abholung entsprechen. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
11. Gefahrübergang
Soweit die Gefahr nicht bereits zuvor auf Sie übergegangen ist, geht die Gefahr spätestens wie folgt auf Sie über:
11.1 Gefahrübergang bei Abholung, Verladung, Übergabe
Entweder mit Abholung, Verladung oder mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, unabhängig davon ob wir versenden, Sie abholen, ob wir oder Sie Dritte beauftragen und unabhängig davon ob frachtfrei, unfrei oder gegen Kostenpauschale versandt wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
11.2 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Bei von Ihnen zu vertretenden Verzögerungen der vorgenannten Tatbestände oder soweit Sie aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf Sie über.
12. Sicherheiten
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden Sicherheiten:
12.1 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch für bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen, solange Sie nicht in Zahlungsrückstand sind.
12.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Soweit wir unsere Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die entsprechende Saldoforderung.
12.3 Ermächtigung Forderungseinzug, Widerruf Einzugsermächtigung, keine anderweitige Abtretung, Benachrichtigung bei Drittzugriffen
12.3.1 Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind, oder uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.
12.3.2 Sie sind zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Sie sind berechtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als sie ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
12.4 Nachweis Abnehmer
Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, uns ihre gemäß Punkt 12.2 erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.
12.5 Keine Einziehungsermächtigung bei Insolvenz
Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt wird.
12.6 Sicherheitenfreigabe
Sie haben das Recht, die teilweise oder vollständige Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn deren realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.
12.7 Abholermächtigung
12.7.1 Zur Sicherung unserer Eigentumsrechte, insbesondere bei Zahlungsrückstand, räumen Sie uns oder von uns beauftragten Dritten das Recht ein, jederzeit Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume zum Zwecke des Abholens der an Sie verkauften ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren zu betreten und in unserem Eigentum stehende ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren mitzunehmen. Dasselbe gilt, wenn unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren bei Kunden von Ihnen abzuholen sind.
12.7.2 Zur Vermeidung von unnötigen Kosten sind Sie hiermit einverstanden und willigen in dieses Vorgehen ausdrücklich ein.
12.7.3 Sie sind verpflichtet, uns alle zusätzlichen Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung unserer Herausgabeansprüche oder der Abholung unseres Materials entstehen, zu erstatten.
13. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Punkt 14, wie folgt:
13.1 Rügepflicht bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln
Offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich unter Angabe der Lieferscheinnummer schriftlich auf dem Frachtbrief zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
13.2 Rügepflicht bei nicht offensichtlichen Mängeln
Nicht offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Gefahrübergang, schriftlich, unter Angabe der Lieferscheinnummer, mitgeteilt worden sind. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung.
13.3 Beweislast bei Mängelrügen, Aufwendungsersatz
Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht erstatten Sie unsere entstandenen Aufwendungen.
13.4 Nachbesserung, Nachlieferung, nicht rechtzeitige Nacherfüllung
13.4.1 Bei Mängeln werden wir zunächst nach unserer Wahl entweder nachbessern oder mangelfreie Ersatzware nachliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und Verweigerung von Abnahme oder Entgegennahme aus.
13.4.2 Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware nicht binnen vier Wochen erfüllen können. Darüberhinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.
13.5 Vorschriftsmäßiger Einsatz, Einhaltung Wartungsarbeiten und Prüfungen
Ihre Ansprüche setzen auch voraus, dass unsere Teile von fachlich qualifiziertem Personal vorschriftsmäßig benutzt, vorgeschriebene bzw. erforderliche Wartungsarbeiten und Prüfungen, wie auch die Fachregeln für den Gerüstbau, insbesondere zum Aufbau, der Planung, sowie alle, für die konkrete Verwendung einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen, eingehalten oder beachtet werden.
13.6 Angaben in Verkaufsunterlagen
13.6.1 Unsere Verkaufsunterlagen enthalten weder Beschaffenheitsangaben, noch Eigenschaftszusicherungen. Maßgeblich ist alleine unsere Auftragsbestätigung. Soweit wir uns auf Zulassungen oder Zertifizierungen beziehen, bedeutet dies, dass unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren die Voraussetzungen für die genannte Zulassung oder Zertifizierung in gefordertem Umfang und unter den von der Zulassung oder Zertifizierung vorausgesetzten Anforderungen erfüllen.
13.6.2 Dies bedeutet nicht, dass unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren allein aufgrund einer Zulassung oder Zertifizierung auch den von Ihnen konkret beabsichtigten Einsatzzweck erfüllen.
13.6.3 Angaben zu einer Zertifizierung oder Zulassung entbinden Sie nicht von Ihrer Pflicht als Verwender, sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen an Konstruktion, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzwecke kundig zu machen. Die Anwendbarkeit einer Regelausführung, einer von uns nachgewiesenen Gerüstkonstruktion, einer Bauteilstatik oder einer Typenprüfung ist im jeweiligen Fall zu prüfen.
13.6.4 Unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren sind von Ihnen immer unter Beachtung der konkreten statischen Erfordernisse, örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen spezifischen behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen zu verwenden.
13.6.5 Die Inhalte unserer Verkaufsunterlagen mit technischen Produktinformationen beziehen sich ausschließlich auf ORIGINAL LAYHER-Gerüstbauteile. Wir haben die Inhalte, insbesondere die enthaltenen Angaben, Darstellungen, Daten, Berechnungen, Hinweise und Empfehlungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Haftung übernehmen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn wir handeln vorsätzlich. Dies gilt insbesondere für offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Druckfehler. Die Verwendung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit in den Tabellen und Übersichten nicht anderweitig vermerkt, basieren die in den Verkaufsunterlagen angegebenen Lastwerte (z. B. zulässige Lasten, Lastklassen, Beanspruchbarkeiten) auf Layher internen Berechnungen. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen von hierfür qualifizierten Bauingenieuren aufgestellt. Die abgebildeten Gerüstkonstruktionen, Detaillösungen und Verwendungszwecke sind lediglich als unverbindliche Beispiele zu verstehen. Der Verwender der Gerüstbauteile hat für jeden Gerüstaufbau eigene statische Berechnungen unter Berücksichtigung der Konstruktion, der örtlichen Gegebenheiten und der örtlichen Erfordernisse anzustellen und zu dokumentieren.
13.7 Mangelhafte Aufbau- und Verwendungsanleitung
Eine mangelhafte Aufbau- und Verwendungsanleitung ist nur eine geringfügige, unwesentliche Pflichtverletzung. Sie haben hier nur Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Betriebsanleitung, wenn ansonsten eine ordnungsgemäße Nutzung unserer Teile nicht möglich ist.
13.8 Rechtsfolgen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
Ihnen stehen weitere Ansprüche nur dann zu, wenn wir eine uns obliegende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
13.9 Verjährung
Sachmängelansprüche die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen, verjähren, soweit uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach einem Jahr ab Abholung, Auslieferung, Übergabe oder Mitteilung der Versandbereitschaft.
13.10 Haftungs- und Verjährungseinschränkung
Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gelten die vorgenannten Haftungs- und Verjährungseinschränkungen nicht. Gesetzliche Haftungseinschränkungen bleiben hiervon unberührt.
13.11 Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB
Rückgriffsansprüche von Ihnen als Besteller gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
13.12 Gebrauchte Produkte
Bei gebrauchten Waren entspricht der jeweilige Zustand der vertragsgemäßen Beschaffenheit. Der der Dauer der Nutzung entsprechende Verschleiß oder etwaige Abnutzungen begründen keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen.
14. Verbindliche schriftliche Auskünfte
Mündliche Auskünfte unserer Mitarbeiter sind freiwillige Serviceleistungen. Sämtliche mündlichen Äußerungen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.
15. Verbindliche Lieferfristen, Liefertermine
Unsere Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ihren Fixfristen oder –terminen wird widersprochen.
15.1 Angabe Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang
Für Lieferfristen, Liefertermine und Lieferumfang ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Von uns genannte Lieferfristen oder Liefertermine sind ansonsten unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versand- oder Abholtag der Ware ab unserem Werk in Güglingen-Eibensbach an.
15.2 Einhaltung Lieferfristen, Liefertermine
Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist oder ein schriftlich bestätigter Liefertermin gelten als eingehalten, wenn wir Ihnen zum Liefertermin oder bis zum Ablauf der Lieferfrist die Bereit- oder Fertigstellung oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben, wenn die Ware unser Werk verlassen hat bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Anlieferung gerechnet werden kann.
15.3 Voraussetzung für Frist- und Termineinhaltung
Die Einhaltung von jeglicher Frist oder jeglichem Termin steht unter den kumulativen Bedingungen, dass Sie sämtliche von Ihnen zu stellenden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben, Vorlage von Plänen rechtzeitig vorlegen und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht und vollständig leisten und nicht mit Zahlungen in Rückstand sind. Ist dies nicht der Fall verlängern sich die Fristen oder Termine entsprechend der von Ihnen zu vertretenden Verzögerung.
15.4 Fristverlängerung bei höherer Gewalt
Können wir Fristen oder Termine aufgrund höherer Gewalt, z. B. Streik oder Aussperrung nicht einhalten, verlängern sich die Vertragsfristen oder –termine angemessen.
16. Rückrittsrecht bei Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungseinstellung, negativer Auskunft
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen, negative Auskünfte, über Sie bekannt werden.
16.1 Pauschaler Schadenersatzanspruch
Erklären wir aus diesen Gründen den Rücktritt, steht uns ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 20% des Nettoauftragswertes zu. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weitere Rechte können Sie nicht geltend machen.
16.2 Gestaltungsmöglichkeit bei nicht zu vertretenden technischen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten
Bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden technischen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.
17. Urheberrecht, Verfügungs- und Verwertungsrechte, Weitergabe von Unterlagen und Daten an Dritte
17.1 Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen und Ihnen mitgeteilten Daten, insbesondere an Angeboten, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, allen Abbildungen, Plänen sämtliche Rechte, insbesondere unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verfügungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
17.2 Alle Unterlagen und Daten von uns dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung Dritten ganz, teil- oder auszugsweise zugänglich gemacht, überlassen, kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger übertragen werden.
18. Bedeutung bildhafter oder zeichnerischer Darstellungen, Angaben zu Konstruktion, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzweck
18.1 Bildhafte oder zeichnerische Darstellungen zur möglichen oder tatsächlichen Verwendung unserer Teile sind lediglich beispielhaft und dienen nur zur Veranschaulichung der Einsatzmöglichkeiten. Ihnen kommt keinerlei rechtsverbindliche Zusicherung bezüglich Art, möglicher oder zulässiger Einsatz- oder Nutzungsweise zu.
18.2 Angaben oder Darstellungen zu Konstruktion, Aufbau, Planung, Sicherung, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzweck sind lediglich beispielhaft und damit unverbindlich. Derartige Angaben oder Darstellungen entbinden Sie nicht von Ihrer Pflicht als Verwender sich selbst über alle technischen und gesetzlichen Anforderungen an Konstruktion, Aufbau, Planung, Sicherung, Statik, Verwendungs- oder Einsatzzwecke kundig zu machen.
18.3 Unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren sind von Ihnen immer unter Beachtung der konkreten statischen Erfordernisse, örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen spezifischen behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen zu verwenden.
18.4 Sie sind verpflichtet alle, für die konkrete Verwendung einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen, einzuhalten oder zu beachten.
18.5 Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass allein Sie als Verwender unserer ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren für den sicheren Aufbau, Umbau, Abbau, die Standsicherheit, die Art, Wahl, Ausführung und Prüfung der Befestigungsmittel, die Einhaltung der einschlägigen Normen, insbesondere der DIN oder EN-Normen, der Fachregeln für den Gerüstbau, der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Gerüstplanung, Gerüsterstellung und Gerüstausführung verantwortlich, wie auch zur Einhaltung sämtlicher behördlicher Vorgaben und gesetzlicher Regelungen, insbesondere aller bauaufsichtsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Regeln, den Regeln zur Arbeits- und Betriebssicherheit unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, verpflichtet sind.
18.6 Daneben sind Sie als Verwender unserer ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren verantwortlich für die bestimmungsgemäße Verwendung und die Erhaltung der Betriebssicherheit der Gerüste, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Prüfung.
18.7 Bei von der Regelausführung abweichendem Gerüstaufbau sind Sie verantwortlich, dass die Standsicherheit im erforderlichen Umfang, zum Beispiel durch Ausführungspläne im Einzelfall, ergänzt durch Ihre Beurteilung nach fachlicher Erfahrung, nachgewiesen oder festgestellt wird.
18.8 Ergänzend sind auch unsere Angaben in der Aufbau- oder Benutzungsanleitung zu beachten.
19. Vermischter Einsatz von ORIGINAL LAYHER-Produkten
19.1 Sämtliche Angaben oder Darstellungen in unseren Produktbroschüren gelten nur bei ausschließlicher Verwendung von ORIGINAL LAYHER-Produkten. Unsere Produkte sind ausschließlich für die Verwendung mit anderen LAYHER-Produkten konstruiert, hergestellt und in der Funktion ausgelegt. ORIGINAL LAYHER-Produkte unterscheiden sich in Konstruktion, Material und Herstellungsverfahren von Produkten anderer Hersteller oder Nachbauten.
19.2 Wir können keinerlei Aussage zu einer systemfremden oder gemischten Verwendung von LAYHER-Produkten treffen. Dies gilt auch bei Verwendung von Nachbauten von ORIGINAL LAYHER-Produkten.
19.3 Wir übernehmen daher auch keine Haftung, wenn unsere ORIGINAL LAYHER-Produkten mit anderen Produkten vermischt eingesetzt werden. Sie stellen uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme Dritter frei.
19.4 Soweit wir Angaben zu Produkteigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Konstruktionsdetails, Aufbauvarianten, Verankerungen, Anwendungstechniken, technischen Daten oder zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder Normen machen, gelten diese Angaben immer nur für ORIGINAL LAYHER-Produkte oder deren ausschließliche Verwendung.
20. Technische Änderungen
Dem technischen Fortschritt dienende Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
21. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz Ulm, Lager Eibensbach-Güglingen oder eines unserer Auslieferungslager.
22. Ausschließlicher Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß, ist unabhängig vom Streitwert, für den Fall, daß die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, das für unseren Geschäftssitz erstinstanzlich sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht Ulm. Das gleiche gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Sie nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
23. Kein UN-Kaufrecht
Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
24. Datenschutz, Sicherheit
24.1 Wir erfassen Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Ihre persönlichen Daten werden nur innerhalb der Layher-Gruppe genutzt.
24.2 Sie sind damit einverstanden und ermächtigen uns, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften verarbeiten, speichern und auswerten.
24.3 Unsere Datenschutzerklärung und weitergehende Datenschutzhinweise können Sie auf unserer Homepage unter https://www.layher-bautechnik.de/Datenschutz aufrufen.
II. Allgemeine Mietbedingungen
Für von uns vermietete ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstige Waren gelten zusätzlich zum vorangehenden Abschnitt I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen die nachfolgenden Regelungen.
1. Vertragsgegenstand, Angebot, Mietzeit, Mietpreis, Kosten
1.1 Vertragsgegenstand
Durch den Mietvertrag wird Ihnen das Recht eingeräumt, unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstige Waren auf die vereinbarte Dauer bestimmungsgemäß in Deutschland zu nutzen.
1.2 Freibleibendes Mietangebot
Mietangebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass bei Mietbeginn das entsprechende Mietmaterial zur Verfügung steht.
1.3 Mietzeit
1.3.1 Die Mietzeit wird im Vertrag vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Übergabe an Sie bzw. die Transportperson.
1.3.2 Soweit nicht anders vereinbart oder bestätigt, werden Mietverträge mit einer Mindestmietdauer von 20 Wochen abgeschlossen. Unsere Mietpreise beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart oder bestätigt, auf einen 4-wöchigen Mietzeitraum. Ein angefangener 4 Wochen Mietzeitraum wird in voller Höhe berechnet.
1.4 Mietpreis
1.4.1 Die Berechnung der Mietpreise erfolgt ab Ausliefer- oder Abholdatum.Nachfolgende Mietzeiträume werden jeweils im Voraus für die Dauer von 4 Wochen berechnet. Mietrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
1.4.2 Es gelten unsere jeweiligen für den Mietzeitraum gültigen Mietpreise zuzügl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Mietpreiserhöhung steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, soweit Sie der Preiserhöhung unverzüglich schriftlich widersprochen haben. In unseren Mietpreislisten aufgeführte Preise gelten als ortsüblich und angemessen.
1.5 Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung
Kosten für den Transport, die Verpackung und die Versicherung unserer ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstiger Waren zum Einsatzort tragen Sie.
1.6 Zahlungsrückstand, Abholermächtigung
1.6.1 Kommen Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen länger als 14 Tage in Rückstand, sind wir berechtigt alle Mietverträge mit Ihnen fristlos außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Herausgabe aller Mietgegenstände geltend zu machen. Ihnen steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu.
1.6.2 Bei einer Kündigung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, entweder alle oder nur Teile der Ihnen vermieteten ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren sofort in Besitz zu nehmen und abzuholen. Des Weiteren sind wir, bzw. von uns beauftragte Dritte, in diesem Fall, jederzeit berechtigt Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume zum Zwecke des Abholens der Ihnen vermieten ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren zu betreten. Dasselbe gilt, wenn unsere ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren bei Kunden von Ihnen abzuholen sind.
1.6.3 Zur Vermeidung von unnötigen Kosten sind Sie hiermit einverstanden und willigen in dieses Vorgehen ausdrücklich ein.
2. Ihre Pflichten als Mieter
2.1 Abnahme
Sie sind zur Abnahme der Mietgegenstände verpflichtet. Sie bescheinigen uns die ordnungsgemäße und uneingeschränkt funktionsfähige Übernahme der Mietgegenstände nach unserer Wahl schriftlich, z.B. auf einem Lieferschein, Frachtbrief oder einer Übernahmebestätigung. Mietgegenstände sind von Ihnen unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Etwaige Mängel oder Fehlmengen sind unverzüglich zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung von sämtlichen Ansprüchen ausgeschlossen.
2.2 Einsatz der Mietgegenstände, Aufbau- und Verwendungsanleitungen
Sie sind verpflichtet, sämtliche Anforderungen an den Einsatz der von uns gemieteten ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren zu beachten, sowie etwa erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen für den Einsatz der Mietgegenstände zu besorgen. Sie haben auf ihre Kosten die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Die Regelungen im vorangehenden Abschnitt I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, dort Ziff. 18. und 19 gelten entsprechend.
2.3 Keine Vermischung
2.3.1 Sie verwenden die Mietgegenstände ausschließlich mit anderen ORIGINAL LAYHER-Produkten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vermischung von ORIGINAL LAYHER-Produkten mit Produkten anderer Hersteller oder Nachbauten unserer Produkte nicht vom Mietzweck gedeckt ist.
2.3.2 Sie stellen uns von jeder Haftung frei, die aus der vermischten Verwendung von ORIGINAL LAYHER-Produkten resultiert.
2.3.3 Die Regelungen im vorangehenden Abschnitt I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, dort Ziff. 18. und 19 gelten entsprechend.
2.4 Bestimmungsgemäße Nutzung, Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung
Sie verpflichten sich die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Sie haben den Mietgegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und etwaige Reparaturen auf Ihre Kosten vorzunehmen. Dies befreit Sie nicht von Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Mietpreises.
3. Gefahrübergang
Für den Gefahrübergang, zum Beispiel für die Fälle des zufälligen Untergangs durch Verlust oder Diebstahl oder der zufälligen Verschlechterung der Mietsache durch Beschädigung, gelten die Regelungen im vorangehenden Abschnitt I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, dort in Ziff. 11., 11.1 und 11.2 entsprechend, wobei Abholung gleichbedeutend mit der Übergabe ist.
4. Einsatzort
Einsatzorte sind uns auf Verlangen mitzuteilen. Ein trotz Kündigungsandrohung nicht mitgeteilter Einsatzort berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
5. Gewährleistung
5.1 Wir leisten für Sachmängel in der Weise Gewähr, daß wir bei Übergabe vorhandene Mängel eines Mietgegenstandes entweder nachbessern oder mangelfreie Ersatzware nachliefern. Sie können den Mietpreis mindern, wenn ein zweimaliger Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuch fehlschlägt. Wir sind berechtigt, anstelle des Mietgegenstandes ein technisch und wirtschaftlich gleichwertiges ORIGINAL LAYHER-Produkt zu stellen.
5.2 Die Regelungen im vorangehenden Abschnitt I. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, dort Ziff. 13 gelten entsprechend.
6. Haftung
Sie haften für alle Schäden, die bei der Verwendung der Mietgegenstände entstehen.
7.1 Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig und frei von Verschmutzungen auf seine Kosten und Gefahr versichert an unserem Firmensitz in Güglingen zurückzugeben.
7.2 Rücklieferschein, Art der Rückgabe
Sie verpflichten sich alle zurückgegebenen ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren auf einem Lieferschein unter Verwendung unserer Lieferdaten zurückzugeben. Sie geben die Mietgegenstände so zurück, dass diese ohne zusätzlichen Aufwand von uns mittels Gabelstapler abgeladen und auf dem Firmengelände transportiert werden können. Sollte dies nicht erfolgen, erstatten Sie uns unseren Mehraufwand. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns kein Mehraufwand oder ein Mehraufwand nicht in der von uns berechneten Höhe entstanden ist.
7.3 Verschlechterungen, Abweichungen vom Lieferzustand
Am Ende der Mietzeit vorhandene Verschlechterungen oder Abweichungen vom Lieferzustand der Mietgegenstände, sofern diese nicht auf eine bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, oder auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung entstanden wären, gehen zu Ihren Lasten.
Sie tragen die Kosten der Reinigung oder Reparatur. Soweit Teile nach unserer Auffassung nicht repariert werden können oder der Reparaturaufwand den Nettolistenpreis übersteigt, sind wir berechtigt die Rücknahme beschädigter Mietgegenstände abzulehnen und stattdessen Schadensersatz in Höhe des Nettolistenpreises zu berechnen. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein Schaden nicht in der berechneten Höhe entstanden ist. Dies gilt auch, wenn Sie an Mietgegenständen technische Änderungen vorgenommen haben.
7.4 Nicht mehr vorhandene oder mangelhafte Mietgegenstände
Im Rückgabe- oder Rücknahmezeitpunkt nicht mehr vorhandene oder im Sinne von Ziff. 7.3 mangelhafte Mietgegenstände werden Ihnen in Höhe des jeweiligen Einzelpreises zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein Schaden nicht in der berechneten Höhe entstanden ist.
7.5 Reinigungs- oder Reparaturaufwendungen
Etwa erforderliche Reinigungs- oder Reparaturaufwendungen werden Ihnen zu angemessenen und üblichen Kosten berechnet.
7.6 Umfang Rücknahme
Wir nehmen nur die ORIGINAL LAYHER-Produkte und sonstigen Waren zurück, die wir Ihnen im Rahmen des jeweiligen Mietvertrages zur Verfügung gestellt haben.
7.7 Verspätete Rückgabe
7.7.1 Geben Sie als Mieter den Vertragsgegenstand nach Ablauf oder Beendigung der Mietzeit nicht oder verspätet zurück, können wir auf die Dauer der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7.7.2 Eine Weiterbenutzung des Mietgegenstandes führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietvertrages. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages wird bereits jetzt widersprochen. Für die Dauer einer Weiternutzung wird der gültige Mietpreis als Nutzungsersatz berechnet. Diese Festlegung des Nutzungsersatzes ist ortsüblich und angemessen.
8. Vorzeitige Kündigung
Wenn Sie wesentlichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unbeschadet weiterer Ansprüche sind Sie für die restliche Laufzeit des Mietvertrages oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zur Mietpreiszahlung verpflichtet.
9. Kauf
Entschließen Sie sich bei Ablauf des Mietvertrages zum Kauf der Mietgegenstände wird Ihnen ein marktüblicher Kaufpreisnachlass gewährt. Bis zum endgültigen Ausgleich des Übernahmebetrages bleiben die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag weiterhin bestehen.
Version: 05.2022